Bei dem Rückkaufswert handelt es sich um den Betrag, welchen der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung vertraglich zusteht. In der Regel wird ein gewisser Anteil der Summe der Beiträge und der Gewinnbeteiligung von der Versicherung einbehalten, wie beispielsweise Risiko- und Kostenanteile oder ein Stornoabzug. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und Auszahlungen wird mit fortgeschrittener Laufzeit immer günstiger.

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