Um das Risiko für den Krankheitseintritt einzuschätzen werden von Personenversicherern Angaben des Kunden zu der körperlichen und seelischen Fitness verlangt. Daraufhin wird der Antrag abgelehnt oder angenommen und mit entsprechenden Risikozuschlägen oder Ausschlüssen angepasst. Sollten inkorrekte Angaben gemacht werden, so kann es sein, dass der Versicherer im Schadenfall die Versicherungsleistung nicht erbringt.

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