Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.

Kontakt

Wir danken Ihnen für das Interesse und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.