Der Begriff des pari wird genutzt, wenn der Kurs festverzinslicher Wertpapiere ihrem Nennwert entspricht. Wird eine Anleihe also zu einem pari herausgegeben, so hat sie einen Kurs von 100 Prozent. Von unter pari spricht man, wenn bei der Emission einer Anleihe ein Abschlag, also ein Disagio, auf den Nennwert vorgenommen wird. Von über pari spricht man, wenn ein Aufschlag auf den Nennwert vorgenommen wird.

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